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AGBs für Gruppenstunden, Seminare, Workshops, Ausbildungen, Retreats und Einzelberatung

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Kristin Peschutter

Am Büchsenackerhang 5

69118 Heidelberg

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  1. Geltungshinweis

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  • 1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Kristin Peschutter nahestehend „Veranstalterin“ genannt nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nahestehend „Teilnehmer:in“ genannt.

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  • 1.2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der Teilnehmerin schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Teilnehmerin nicht in Textform Widerspruch erhebt. Die Teilnehmerin muss dem Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter erheben.

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  • 2. Vertragsgegenstand

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  • 2.1 Die Veranstalterin bietet Gruppenstunden, Seminare, Workshops, Ausbildungen, Retreats und Einzelcoaching an. Eine genaue Bezeichnung der Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von ihr unter anderem in ihren Geschäftsräumen, ihrer Internetpräsenz und den von dem Veranstalter sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

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  • 3. Zustandekommen des Vertrages

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  • 3.1. Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung des elektronischen Buchungsformulars oder per Mail, ebenfalls nach Bestätigung der Veranstalterin.

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  • 3.2. Jede/r Teilnehmer:in erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

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  • 3.3. Die Teilnahmeerklärung an Gruppenstunden oder Einzelcoaching ist verbindlich und kann bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert werden.

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  • 3.4. Die Teilnahme an Workshops, Ausbildungen, Retreats und Seminaren gilt mit Buchung und erfolgter Buchungsbestätigung nach 48 Stunden als verbindlich und kann darüber hinaus nicht abgesagt werden. Im Krankheitsfall seitens des/der Teilnehmer:in kann die erfolgte Buchung im nächsten Kurs nachgeholt werden. Eine darüber hinausgehende Storno- oder Rückgabegarantie besteht nicht.

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  • 3.5. Bei einer Gruppenanmeldung, z.B. im Falle einer Betriebsveranstaltung, schließt die Veranstalterin mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.

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  • 3.6. Die Veranstalterin behält sich vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bedeuten würde.

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  • 3.7. Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachgewiesen und dem/der Teilnehmer:in ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

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  • 3.8. Die Veranstalterin hat das Recht, die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen bzw. Einzelstunden aus wichtigen Gründen - wie z.B. Erkrankung des Coaches oder höhere Gewalt - abzusagen. Berechnet werden dann nur die geleisteten Stunden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind nicht möglich.

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  • 4. Vertragsdauer und Vergütung

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  • 4.1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

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  • 4.2. Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der Veranstalterin zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

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  • Der/Die Teilnehmer:in kann per

  • Überweisung

  • Paypal

  • Bezahlung über den Dienstleister der Homepage

  • seiner Zahlungspflicht nachkommen.

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  • 4.3. Sämtliche Zahlungen sind in der Regel, sofern nicht anders vereinbart, sofern nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Ausbildungen oder Retreats kann eine individuelle Ratenzahlung vereinbart werden. Mit Beginn der Ausbildung muss jedoch mindestens die Hälfte der Kursgebühr bezahlt sein. Retreats müssen vor Beginn vollständig bezahlt sein. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Veranstalterin ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

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  • 4.4. Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des/der Teilnehmer:in entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Dies gilt besonders für Übernachtungen bei Ausbildungen oder Retreats. Sofern diese nicht ausdrücklich in den Teilnahmegebühren enthalten sind, sind sie von der Teilnehmer:in selbst zu tragen.

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  • 4.5. Sämtliche Leistungen der Veranstalterin verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

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  • 5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen 

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  • 5.1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem/der Teilnehmer:in.

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  • 5.2. Werden einzelne Leistungen durch eine Teilnehmer:in nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. 

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  • 6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

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  • 6.1. Die Teilnehmer:in verhält sich vertragswidrig, wenn er/sie ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er/sie sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, die Teilnehmer:in von der Veranstaltung auszuschließen unter Rechnungsstellung der Gesamtrechnung.

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  • 6.2. Die Veranstalterin ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

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  • 6.3. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hingegen ist die Veranstalterin berechtigt, den/die Teilnehmer:in von der Veranstaltung auszuschließen. 

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  • 6.4. Vor der Veranstaltung muss die Seminarleiterin über geringfügige gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der/die Teilnehmer:in bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Die Veranstalterin ist nicht haftungsbefugt. Der/die Teilnehmer:in trägt neben der Informationspflicht eigenverantwortlich das gesundheitliche oder psychologische Risiko. Mit Buchung einer Veranstaltung erklärt der/die Teilnehmer:in, gesundheitlich und psychologisch entsprechend belastbar und stabil gesund zu sein.

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  • 6.5. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Veranstalterin berechtigt, die/den betreffende/n Teilnehmer:in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.

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  • 6.6. Veranstaltungen und Seminare, besonders jene im Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede/r Teilnehmer:in nur im Rahmen seiner/ihrer eigenen Unfallversicherung versichert.

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  • 7. Verschwiegenheitspflicht

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  • 7.1. Beide Vertragsparteien, Veranstalterin und Teilnehmer:in, verpflichten sich, während der Dauer der Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs-, Privat-, Personen- und Geschäftsgeheimnisse des/der Teilnehmers:in und Auftraggebers sowie der Veranstalterin, Stillschweigen zu bewahren.

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  • 7.2. Für alle Unterlagen und Ausbildungsgegenstände in Gedanken, Wort und Schrift gilt ein ausdrückliches Copyright-Recht zugunsten der Veranstalterin. Der/Die Teilnehmende erklärt sich mit Buchung der Ausbildung damit einverstanden. Dies gilt auch für in der Ausbildung enthaltene Unterlagen wie Paper, Workbooks, pdf-Anleitungen sowie deren Verbreitung in den sozialen Medien oder an Dritte. Alle Ausbildungsinhalte sind ausdrücklich zum Privatgebrauch bestimmt und unterliegen dem Eigentumsrecht der Veranstalterin.

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  • 8. Datenschutz

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  • 8.1. Der/Die Teilnehmer:in ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeitet werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

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  • 8.2. Bei Workshops gibt der/die Teilnehmerin in einer separaten, ihm zur Unterschrift vorgelegten, Einverständniserklärung seine/ihre Zustimmung oder Ablehnung zur Aufnahme von Fotos und Videos (siehe Formular „Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen“).

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  • 8.3. Die Benutzung von Handys/Smartphones sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten während einer Stunde oder eines Workshops ist grundsätzlich nicht gestattet.

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  • 8.4. Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von Kristin Peschutter vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

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  • 9. Haftung

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  • 9.1. Die Veranstalterin verpflichtet sich, Workshops, Seminare, Retreats, Ausbildungen, Gruppen- und Einzelstunden nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Es besteht keine Gewährleistung für den Erfolg der Veranstaltung. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

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  • 9.2. Der/Die Teilnehmer:in bestätigt mit seiner/ihrer Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Terminvereinbarung, selbstverantwortlich zu handeln und die Veranstalterin von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der/Die Teilnehmer:in erkennt an, für seine psychische und physische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle Schäden selbst aufzukommen. Die Veranstaltungen, Seminare, Workshops, Retreats, Ausbildungen, Gruppen- und Einzeltermine ersetzen keinen Arzt oder Therapeuten, sondern dienen nur der Prävention und Beratung. Bei psychischen Erkrankungen bitten wir Sie, bei Unklarheiten Ihren behandelnden Arzt oder Therapeuten VOR der Teilnahme aufzusuchen und zu befragen.

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  • 10. Erfüllungsort, Rechtswahl

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  • 10.1. Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Veranstalterin, sprich Heidelberg.

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  • 11. Salvatorische Klausel

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  • 11.1. Durch etwaige Unwirksamkeiten einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine in dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechende oder nahekommende Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

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  • 12. Rechtsgültigkeit

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  • 12.1. Der/Die Teilnehmende erkennt mit Buchung einer Veranstaltung, Zahlung und Teilnahme bereits mit Buchung die oben genannten geltenden AGB rechtsgültig an und verpflichtet sich, diese zu erfüllen und somit seiner Rechtspflicht nachzukommen.

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  • Heidelberg, den 06.03.2021

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  • Kristin Peschutter

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